Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 06.10.2017

  1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Abmachungen Bedürfen – um bindend zu sein unserer schriftlichen Zustimmung.

 

  1. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an den Voranträgen, Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn wir keinen Auftrag erhalten, auf Verlangen zurückzusenden.

 

  1. Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie gelten ab unserem Lager ausschließlich Verpackung. Tritt ein Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne hierzu gemäß § 4 HGB dieser Bedingungen berechtigt zu sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe von 10% des Nettoauftragswertes zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.

 

Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Aufträgen, deren Rechnungswert 10.000,00 € übersteigt erfolgt folgende Rechnungsteilung:

Zu 30% bei Auftragserteilung, zu 60% bei Lieferung und zu 10% bei Übergabe der Anlage an den Kunden.

 

Bei Zielüberschreitung können wir ab o.g. Fälligkeitsdatum bankübliche Zinsen von mindestens 4,5% über dem Bundesdiskontsatz und Spesen berechnen, außerdem sind wir zur Zurückhaltung unserer Lieferungen und zwar auch aus anderen Aufträgen und zur Einstellung unserer Installationsarbeiten berechtigt.

Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung und unter Berechnung der anfallenden Spesen und Kosten in Zahlung.

Unsere Forderung erlischt bei Scheck- oder Wechselzahlung erst mit der Einlösung der übergebenen Schecks oder Wechsel.

 

Der Auftraggeber kann uns gegenüber nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn seine diesbezüglichen Ansprüche von uns nicht bestritten sind oder darüber ein rechtskräftiger Titel gegen uns vorliegt.

 

Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzutreten. Zum Inkasso sind nur Personen mit von uns ausgestellter schriftlicher Inkasso-Vollmacht berechtigt.

 

  1. Lieferzeit

Von uns genannte Lieferzeit sind stets annähernd und unverbindlich, jeglicher Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Liefervertrag sind auch nach erfolgter Fristsetzung ausgeschlossen. Bei Aufträgen größeren Umfangs sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt.

Behinderung durch höhere Gewalt oder durch Betriebsstörungen (Streik, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, Nichteinhaltung der Liefertermine von Vorlieferanten oder dgl.) bei uns oder unseren Vorlieferanten berechtigen uns zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit und bei längerer Behinderung zum Rücktritt vom Vertrag. In anderen Fällen der Nichteinhaltung der Lieferzeit ist der Auftraggeber zum Vertragsrücktritt nur dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, und wir diese aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten haben.

 

  1. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Auf sein Verlangen wird die Ware gegen Transportverlust und – schäden gegen besondere Berechnung versichert.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur restlosten Bezahlung bzw. zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Über in unserem Eigentum stehende Waren darf der Käufer nicht durch Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstiger Weise verfügen. Der Käufer hat uns gehörende Ware sachgemäß zu lagern und ordnungsgemäß zu versichern.

 

Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an die von uns gelieferte Ware oder an uns abgetretene Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich über die Pfändung zu unterrichten und uns die für die Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (Pfandprotokoll

 

des Gerichtsvollziehers, eidesstattliche Erklärung des Käufers zwecks Glaubhaftmachung, dass die gepfändete Ware mit der von uns – unter Eigentumsvorbehalt – gelieferte Ware identisch ist).

 

Wir sind in den vorgenannten Fällen zur Abholung unserer Vorbehaltsware und zum unmittelbaren Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt.

  

  1. Gewährleistung

Änderung in der Ausführung und/oder der äußeren Ausstattung unserer Erzeugnisse, die die Leistung nicht mindern, bleiben vorbehalten und stellen keinen Sachmangel dar.

Der Auftraggeber hat für Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung innerhalb 4 Tagen nach Erhalt der Ware und wegen Sachmangel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich geltend zu machen. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Neuprodukte beträgt 24 Monate. Für Industrie-, Handwerk- und Kommunen verkürzt sich diese auf 12 Monate. Für Werk- und Wartungsverträge gelten auf erneuerte Teile eine Frist von 12 Monaten. Erweiterte Herstellergewährleistungen werden dadurch nicht berührt. Der Kunde hat die durch Ein- und Rücksendung bedingten Transportkosten einschließlich Nebenkosten zu tragen.

 

Das Auftreten von Mängeln, die Mängelrüge, der Austausch von Anlagenteilen sowie die Behebung von Mängel hemmen nicht den Ablauf der Gewährleistungsfristen und setzt auch keine neuen Gewährleistungsfristen in Lauf.

 

Sachmängel durch gewöhnlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Missachtung der Bedienungsanweisung, technische Änderungen an unseren Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritter sowie infolge von Reparaturen, die ohne unser Einverständnis von anderen vorgenommen werden, schließen unsere Gewährleistung aus. Bei begründeter Mängelrüge sind wir unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Käufers zur Behebung des Mangels, zur Ersatz- oder Nachlieferung nach unserer Wahl berechtigt. Hierzu ist uns eine unter Berücksichtigung der Lieferzeiten in der Elektroindustrie angemessene Frist zu gewähren.

 

Weitergehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn wir trotz schriftlicher Anmahnung begründete Sachmängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben haben.

  

  1. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere Unmöglichkeit der Lieferung, wegen Verzug des Verkäufers, wegen positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Soweit wir aufgrund fahrlässigen Verhaltens zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.

 

  1. Software

Bei der durch uns gelieferte Software gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Weitere Ansprüche an uns sind ausgeschlossen.

 

  1. Sonstiges

Die Rechte des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung mit uns sind nicht übertragbar. Die Unwirksamkeit einer Klausel dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Erfüllungsort für die Zahlung – auch für Klagen aus Zahlung gegebenen Wechseln oder Schecks – und der Gerichtsstand für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbebetreibenden gehören, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich: Bad Homburg v.d.H.

Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Heer GmbH. Für unsere Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht.